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1317 Freitag 13.06.2014

@1312

Ihr seid ja selber schuld! Warum habt ihr die beiden Idioten Martin Waser und Richard Wolff gewählt.

Beitrag Nr.1312 aus dem ArchivMittwoch 11.06.2014


Prostitutions-Korsett mit Nebenwirkung

Ruhe und Ordnung, aber wenig Betrieb auf dem Zürcher Strichplatz -
bedrängte Kleinstsalons in der Innenstadt


Seit das neue Rechtsregime herrscht, ist es rund ums Stadtzürcher Sexmilieu ruhiger geworden. Unterschwellig rumort es aber: Die Prostituierten beklagen weniger Einnahmen und den Verlust von Arbeitsplätzen, vor allem indoor.

Brigitte Hürlimann

Es ist ein stadträtliches Duo in neuer Zusammensetzung, das am Dienstag den Medien eine behördliche Zwischenbilanz in Sachen Prostitutionsgewerbe präsentiert. Sozialvorsteher Martin Waser (sp.), der das Dossier seit vielen Jahren mitbetreut, wird erstmals von Polizeivorstand Richard Wolff (al.) sekundiert, der zuvor dem Strichplatz einen Besuch abgestattet hat, und zwar zu Betriebszeiten - ein Privileg, das den Medienschaffenden vorenthalten ist. Allgemein wurde mit Spannung erwartet, wie sich der neue Polizeivorstand zur Prostitutionsfrage stellt, haben sich doch die Vertreter der Alternativen Liste von Anfang an äusserst skeptisch zum neuen regulatorischen Korsett mit dem Namen Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) geäussert. Wolff schliesst sich nun zwar grundsätzlich der positiven stadträtlichen Zwischenbilanz an, tut dies aber erstens nicht euphorisch und zweitens nicht ohne selbstkritische Zwischentöne - die allerdings auch von Martin Waser zu hören sind.

Verschärfte Beobachtung

So sprechen beide Stadträte erstmals von Nebenwirkungen des neuen Rechtsregimes, über die derzeit in der Exekutive diskutiert werde. Angesprochen ist die Situation der Kleinstsalons, die aus dem Stadtzentrum verdrängt werden. Dank den Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie der Fachstelle FIZ, der Stadtmission oder der Aids-Hilfe war es im Gesetzgebungsprozess gelungen, Etablissements mit höchstens zwei Mitarbeiterinnen von der polizeilichen Bordellbewilligungspflicht auszunehmen. Weil aber seit der Einführung der PGVO das Gewerbe unter verschärfter Beobachtung steht, haben auch die bewilligungsfreien Kleinstsalons eine polizeiliche Aufforderung bekommen, sich um eine Baubewilligung zu bemühen beziehungsweise diese vorzulegen. Das ist für die meisten der Ein- oder Zweifrauenbetriebe eine aussichtslose Sache; weil sich ihre Zimmer in einem Gebiet mit einem Wohnanteil von über 50 Prozent befinden, in der gemäss Bau- und Zonenordnung (BZO) jegliches Sexgewerbe verboten ist: sei es noch so klein, unauffällig und störungsfrei. Die BZO wird derzeit revidiert, und die NGO verlangen nun, dass die Kleinstbetriebe auch in Gebieten mit einem Wohnanteil von über 50 Prozent bleiben dürfen. Diese Botschaft scheint beim Stadtrat angekommen zu sein. Polizeivorstand Wolff spricht von «Klärungsbedarf», damit die Kleinstsalons nicht verschwinden. Sozialvorsteher Martin Waser erwähnt, es sei bisher Praxis gewesen, nicht störende Kleinstbetriebe zu dulden, auch in nicht BZO-konformen Gebieten, zu denen das Langstrassengeviert gehört. Die Zeiten der Duldung sind erst seit Inkrafttreten der PGVO am 1. Januar 2013 vorbei, mit der Folge, dass ausgerechnet die Kleinstbetriebe deutlich abnehmen und die Grossbordelle zunehmen. Ist das eine erwünschte Wirkung? Waser sagt, dass in den Kleinstsalons die Frauen selbständig und selbstbestimmt arbeiteten; eine Einschätzung, die von den NGO geteilt wird. Die Indoor-Arbeitsplätze für Prostituierte in der Stadt Zürich werden also immer weniger, und gleichzeitig pendelt sich die Anzahl der Frauen, die sich auf der Strasse prostituieren, auf tiefem Niveau ein. Auf dem Strichplatz in Altstetten stehen noch halb so viele Frauen wie früher am Sihlquai - und in der Frage darüber, wo die Strassenprostituierten geblieben sind, herrscht keine Einigkeit zwischen den Behörden und den NGO. Der Stadtrat konstatiert, es sei zu keiner Verlagerung in andere Strichzonen (jene im Niederdorf und jene in der Brunau) oder in die Illegalität gekommen; die Attraktivität des Stadtzürcher Strassenstrichs sei für die Anbietenden vermutlich gesunken. Die NGO wiederum stellen fest, dass sich ehemalige Sihlquai-Prostituierte entweder unerlaubterweise im Langstrassenquartier betätigten oder in Zimmern ausserhalb des Zentrums und der Stadt. Diese Entwicklung erschwere es, so sagen die Fachstellen, mit den Frauen in Kontakt zu treten. Verloren gehen auch die Netzwerke unter den Frauen. Die Verdrängung aus dem Stadtzentrum führt nicht zuletzt dazu, dass die Preise für Absteigen in die Höhe getrieben werden.

Teil des Stadtlebens

Sozialvorsteher Waser betont, es sei nicht die Absicht, die Prostitution aus der Stadt zu verdrängen, man wolle sie jedoch stadtverträglich gestalten: «Prostitution ist Teil des Stadtlebens.» Polizeivorstand Wolff erwähnt in diesem Zusammenhang die Gentrifizierung im Langstrassengebiet, die Auswirkungen auf das Sexgewerbe zeige. Keine Reklamationen vonseiten der benachbarten Gewerbetreibenden gibt es übrigens beim Strichplatz in Altstetten, obwohl sich diese im Abstimmungskampf vehement gegen das Projekt gewehrt hatten.

Die wenigen Prostituierten, die den Strichplatz benutzen, loben gemäss Stadtrat die Sicherheit und die verbesserte Infrastruktur, beklagen jedoch einen Einkommensverlust.

bate-me uma