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1405 Mittwoch 09.07.2014

Strichplatz, Sexbox, Strassenstrich, Zuerich

Häufige Fragen -> https://www.stadt-zuerich.ch/sd/de/index/arbeitwohnendrogen/gassenpraesenz/strichplatz-depotweg/faqs.html

Wer hat Zugang zum Strichplatz?

  • Zugang zum Platz haben Erwachsene mit Auto. Fussgängern oder Fahrradfahrern ist der Aufenthalt auf dem Strichplatz nicht gestattet. Für Kunden, die zu Fuss unterwegs sind, gibt es in der Innenstadt eine eigene Strichzone.

Welche Sexarbeiterinnen arbeiten auf dem Strichplatz?

  • Der Strichplatz steht allen Sexarbeiterinnen offen, die über eine gültige Prostitutionsgewerbebewilligung der Stadt Zürich verfügen. Ausserdem müssen sie die Platzordnung einhalten. Weitere Zutrittskriterien gibt es nicht.

Was kosten sexuelle Dienstleistungen auf dem Strichplatz?

  • Der Preis wird zwischen Sexarbeiterin und Kunde ausgehandelt. Für die Benutzung des Platzes bezahlen Sexarbeiterinnen eine Gebühr von 5 Franken pro Nacht. Von Kunden wird keine Zutrittsgebühr verlangt.

Wer ist verantwortlich für den Strichplatz?

  • Der Strichplatz ist ein Angebot des Sozialdepartements der Stadt Zürich. Seine Mitarbeitenden tragen die Verantwortung für dessen reibungslosen Betrieb.

Wird der Strichplatz beaufsichtigt?

  • Als Betreiber hat das Sozialdepartement auch die Aufsichtspflicht über den Strichplatz. Diese wird von Mitarbeitenden der Frauenberatung Flora Dora sowie von sip züri wahrgenommen.

Werden die Sexarbeiterinnen betreut?

  • Die Frauenberatung Flora Dora betreibt auf dem Platz einen Pavillon mit Aufenthaltsraum sowie mit Beratungs- und Betreuungsangeboten für die Sexarbeiterinnen.

Gibt es Gesundheitskontrollen?

  • Die Frauenberatung Flora Dora bietet in ihrem Pavillon Gesundheitsberatung sowie ärztliche Sprechstunden an, ausserdem auch Präventionsmaterial und verschiedene Schnelltests. Sämtliche Dienstleistungen sind freiwillig. Es gibt keine obligatorischen Gesundheitskontrollen.

Wird der Strichplatz von der Polizei überwacht?

  • Es gibt keine dauerhafte Überwachung des Strichplatzes. Die Polizei überprüft regelmässig die Prostitutionsgewerbebewilligungen der Sexarbeiterinnen. Im Bedarfsfall interveniert sie bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.

Wie viele Polizeikontrollen gibt es auf dem Platz?

  • Patrouillen der Uniformpolizei befahren den Platz in der Regel nur in Notfällen. Patrouillen der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte sind punktuell präsent.

Wird der Strichplatz videoüberwacht?

  • Der Strichplatz wird nicht videoüberwacht. Bei Verstössen gegen die Platzordnung oder Straftaten interveniert das Personal. In Notfällen wird die Polizei mittels eines Alarms aufgeboten

Werden die Autonummern registriert?

  • Die Autonummern werden höchstens bei Verstössen gegen die Platzordnung oder das Strafgesetz registriert. Es gibt keine systematische Registrierung. Zudem untersteht das Personal dem Amtsgeheimnis sowie den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Stadt Zürich.

Wieso gibt es neben den neun Autoboxen auch noch zwei Boxen für zu Fuss?

  • Die Erfahrungen der Sexarbeiterinnen zeigen, dass nicht alle Kunden die Dienstleistung im eigenen Auto beziehen wollen. Damit diese Kunden den Platz nicht mit der Sexarbeiterin verlassen, wurden anstelle einer Autobox zwei Boxen eingerichtet, in die man zu Fuss hineingeht.

Was passiert, wenn die Sexarbeiterinnen ausserhalb des Strichplatzes anschaffen?

  • Ausserhalb des Strichplatzes ist die Strassenprostitution verboten. Die Sexarbeiterinnen werden weggewiesen.

Was machen Sie gegen Zuhälter auf dem Strichplatz?

  • Zuhälter erhalten ein unbefristetes Platzverbot und werden bei Zuwiderhandlung wegen Hausfriedensbruchs angezeigt.

Wer haftet bei Schäden, z. B. am Auto?

  • Die Stadt Zürich schliesst jegliche Haftung aus.

Gibt es ein Restaurant auf dem Platz?

  • Nein.